Amtsdauer 2024-2030
Am 30. Juni 2024 läuft die Amtsdauer 2018-2024 der Pfarrer in den röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Zürich ab. Alle Kirchgemeinden, auch die Kirchgemeinde Erlöser, müssen für die Amtsdauer 2024-2030 Bestätigungswahlen durchführen.
I Die Kirchenpflege der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Erlöser hat mit Beschluss vom 22. August 2023
gestützt auf § 13 Abs. 3 Kirchengesetz vom 9. Juli 2007 (KiG) i.V.m. Art. 58 der Kirchenordnung der
römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO) und § 12 des
Reglements über die Wahl von Pfarrern und Pfarreibeauftragten vom 11. Dezember 2022 (RWPP)
entschieden, den Stimmberechtigten
Pfarrer Liviu Nicolae Jitianu, Jg. 1971
zur Bestätigung für die am 1. Juli 2024 beginnende neue Amtsdauer 2024 – 2030 vorzuschlagen.
II Gestützt auf § 12 Abs. 4 RWPP findet die Bestätigung in stiller Wahl statt, sofern nicht binnen 30
Tagen vom Datum dieser Publikation an mindestens 100 Stimmberechtigte das Begehren um
Vornahme der Bestätigungswahl an der Urne verlangen. In diesem Fall findet am 3. März 2024(1) eine
Wahl an der Urne statt.
III Das Begehren um Durchführung der Urnenwahl ist schriftlich beim Sekretariat der röm.kath.
Kirchgemeinde Zürich-Erlöser, Zollikerstrasse 160, 8008 Zürich, zuhanden der Präsidentin der
Kirchenpflege Müllhaupt Marlies zu stellen und das Begehren ist auf jedem Unterschriftenbogen
deutlich anzuführen. Auf dem Begehren haben die unterzeichnenden Stimmberechtigten, Namen,
Vornamen, Geburtsjahr und Adresse anzugeben. Ein Rückzug des Begehrens ist nicht zulässig.
Begehren um Vornahme von Pfarrwahlen an der Urne sind nicht öffentlich einsehbar (§ 24 Abs. 5
Verordnung überdie politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 [VPR]). Namen und weitere Angaben
der Unterzeichnenden unterliegen dem Amtsgeheimnis. Öffentlich bekannt gegeben wird lediglich die
Anzahl der eingereichten Unterschriften.
IV Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre
Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in
Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons
Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und
dessen Begründung enthalten.
V Veröffentlichung im amtlichen Pulikationsorgan der Kirchgemeinde Zürich-Erlöser.
(1) Der 3. März 2024 ist ein von der Bundeskanzlei vorgegebener Abstimmungstermin für Vorlagen des Bundes und der Kantone
Zürich, 26. Oktober 2023
Für die Kirchenpflege
Die Präsidentin: Die Aktuarin:
Marlies Müllhaupt Roberta Antoniazzi